Bachelorarbeit
Sie können die Bachelorarbeit sowohl bei einer Betreuungsperson von der Universität Bern als auch bei einer Betreuungsperson von der Universität Fribourg schreiben. Die Regelungen der BA-Arbeiten richten sich jeoch immer nach den Regelungen der Heimuniversität.
Vorgehen:
- Kontaktieren Sie den möglichen Betreuer / die mögliche Betreuerin frühzeitig, am besten im Semester vor der tatsächlichen Anmeldung zur Bachelorarbeit (Bsp.: Sie möchten im Sommer Ihrem BA abschliessen und planen die BA-Arbeit über das Frühjahrssemester zu schreiben. Kontaktieren Sie die Betreuungsperson im vorangehenden Herbstsemester)
- Sobald sie eine Betreuungsperson gefunden haben, können Sie sich in KSL oder myUnifr für die Bachelorarbeit einschreiben.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin einen Abgabetermin. Bedenken Sie dabei die letztmögliche Noteneintragung im KSL resp. MyUnifr.
Wichtige Informationen für Studierende der Universität Bern
- Für die Bachelorarbeit im Studiengang "Osteuropa-Studien" an der Universität Bern werden den Studierenden 10 ECTS angerechnet.
- Diese 10 ECTS werden bei erfolgreichem Abschluss der Arbeit im KSL gutgeschrieben, unabhängig davon, an welcher Universität - ob Bern oder Fribourg - die Betreuungsperson arbeitet.
- Wird die BA-Arbeit von einem/einer Dozierenden von der Universität Fribourg betreut, gilt dennoch das Reglement der Universität Bern:
- Die Note der BA-Arbeit muss ebenfalls bis zur 8. Kalenderwoche (HS) respektive bis zur 38. Kalenderwoche (FS) im KSL eingetragen werden, damit der Studienabschluss erfolgen kann.
- Für den erfolgreichen Abschluss der BA-Arbeit muss ausschliesslich die Arbeit geschrieben werden. Es gibt keine Verpflichtung, begleitende Kolloquien zu besuchen oder die Arbeit zu verteidigen.
- Ist die BA-Arbeit bei der Betreuungsperson an der Universität Fribourg abgegeben und von ihr benotet worden, muss die Note an die Studiengangsleitung der Osteuropa-Studien übermittelt werden. Gehen Sie dabei gleich vor, wie bei der Übermittlung anderer Noten von der Partneruniversität und übermittlen Sie das Formular für die Notenübertragung.
Wichtige Informationen für Studierende der Universität Fribourg
- Für das Modul Bachelorarbeit (OES8) werden Ihnen 18 ECTS angerechnet. Es setzt sich zusammen aus einem Kolloquium (3 ECTS), der Bachelorarbeit und deren Verteidigung (15 ECTS).
- Die Bachelorarbeit muss gemäss Studienplan spätestens 12 Monate nach der Themenvereinbarung mit der Betreuungsperson abgegeben werden.
- Die Bachelorarbeit resp. das BA-Studium wird mit der Verteidigung der Arbeit abgeschlossen. Diese Verteidigung dauert 30 Minuten.
- Für den Abschluss des BA-Studiums beachten Sie die Validierungsfristen der Fakultät.